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Praktikumszeugnis: Das sollte unbedingt drinstehen

Jeder Praktikant hat einen Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Zeugnis Dafür muss das Praktikum beruflichen Erfahrungen, Kenntnissen oder Fertigkeiten dienen. Außerdem muss es ein „Mindestmaß an Pflichteinbindung in den Betrieb“ geben. Der Arbeitgeber bekommt vom Arbeitsrecht klare Vorgaben darüber, wann und vor allem wie er das Zeugnis erstellen muss. Prinzipiell hat jeder Arbeitnehmer (also auch ein Praktikant) das Recht, nach Ablauf seines Arbeitsverhältnisses eine Bewertung für seine erbrachten Leistungen vom Arbeitgeber zu erhalten. Sollte das Zeugnis am Ende nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen, kann der Praktikant sogar klagen bzw. ändern lassen. Doch wie muss solch ein Zeugnis nun genau aufgebaut sein? Was muss darin vorkommen und was ist dabei ein absolutes No-Go?

Was genau ist ein Praktikumszeugnis eigentlich?

Ein Praktikumszeugnis (oftmals auch Praktikumsbeurteilung) ist ein Schriftstück, das nach dem Abschluss des Praktikums vom Arbeitgeber ausgestellt wird. Mit dem Zeugnis soll der Praktikant sein Praktikum (die Art und den Umfang) nachweisen können. Die geleistete Arbeit, das persönliche Verhalten des Praktikanten etc. werden in dem Zeugnis ebenfalls beurteilt. Für zukünftige Bewerbungen erhält der Praktikant somit einen Nachweis.

Praktikumszeugnis

Praktikumszeugnis ©iStockphoto/Christina Brunk

Der Aufbau des Zeugnisses

Wie ein Praktikumszeugnis gestaltet wird ist gesetzlich festgelegt. Ein Zeugnis muss nach Paragraph § 109 der Gewerbeordnung beispielsweise stets „klar und verständlich“ formuliert werden. Merkmale und Formulierungen, die versteckte Aussagen über den Arbeitnehmer treffen darf es grundsätzlich nicht geben. Das Zeugnis sollte zudem auf Firmenpapier gedruckt werden, denn laut Gewerbeordnung ist die Erteilung in „elektronischer Form“ nicht zugelassen.

Das Zeugnis muss beinhalten:

– eine Überschrift
– Datum der Ausstellung
– Name des Praktikanten
– Geburtsdatum des Praktikanten
– Zeitraum des Praktikums
– Tätigkeitsbereich
– die Beurteilung der Kompetenz (zum Beispiel das soziale Verhalten)
– die Bewertung der Leistung (vergleichbar mit einer Schulnote)
– die Dankformel zum Abschluss
– Datum und Unterschrift des Arbeitgebers

Das einfache und das qualifizierte Zeugnis

Nicht nur beim Arbeitszeugnis, sondern auch beim Praktikumszeugnis gibt es zwei Varianten. Die erste Variante ist das einfache Arbeitszeugnis, das mit einem Tätigkeitsnachweis gleichzusetzen ist. Die zweite Variante ist das sogenannte „qualifizierte Arbeitszeugnis“, bei welchem auch die Leistung und die soziale Kompetenz des Arbeitnehmers bewertet wird.

Prinzipiell stellen Arbeitgeber heute automatisch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus. Man sagt dem Arbeitnehmer jedoch eine „Holschuld“ nach, sollte es nur zu einem einfachen Arbeitszeugnis kommen. Was genau bedeutet dies? Nichts anderes, als dass, der Arbeitnehmer den Arbeitgeber auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ansprechen muss, sollte dies sein Wunsch sein.

Das Praktikumszeugnis wird wie jedes andere Arbeitszeugnis meist am letzten Arbeitstag übergeben. Doch auch das Versenden per Post kann eine Variante darstellen. Verpflichtet das Zeugnis zu verschicken ist der Arbeitgeber jedoch nicht. Dies bedeutet, dass sich der Praktikant selbst darum kümmern muss und das Zeugnis beim Arbeitgeber selbst abzuholen hat.

Der rechtliche Anspruch

Einen rechtlichen Anspruch auf ein Praktikumszeugnis hat jeder Praktikant. Sollte sich der Arbeitgeber dagegen sträuben solch ein Zeugnis auszustellen, so kann sich jeder Praktikant auf den Paragraph § 109 der Gewerbeordnung zu berufen, der genau diese Angelegenheit regelt. Geschrieben muss das Zeugnis prinzipiell jedoch erst auf Verlangen des Praktikanten werden.

Der Inhalt eines Praktikumszeugnisses

Neben der Bewertung der Leistung kommt es bei einem Praktikumszeugnis auch zu einer Einschätzung der fachlichen Qualifikation. Auch das Verhalten gegenüber den Vorgesetzten sowie den Kollegen wird beurteilt.

Die Beschreibung der Aufgaben:

Bei diesem Punkt wird der Einsatzbereich beschrieben. Dabei wird die Abteilung und das Aufgabengebiet erklärt. Projekte, an denen der Praktikant beteiligt war werden aufgezählt.

Die Beschreibung der Leistung:

An dieser Stelle werden die fachlichen sowie die persönlichen Kompetenzen des Praktikanten beschrieben. Dabei geht es um das praktische Fachwissen, die Auffassungsgabe, die Arbeitsweise, die Selbstständigkeit, Flexibilität und Engagement, die Belastbarkeit sowie die Zuverlässigkeit. Zu guter Letzt werden auch die Teamfähigkeit und das Sozialverhalten an dieser Stelle bewertet.

Fachspezifische Fähigkeiten sollten ebenfalls in der Beurteilung aufgeführt werden. Wie ging der Praktikant beispielsweise mit Kunden um etc.?

Die Schlussformel:

Zuletzt bedankt sich der Arbeitgeber für die geleistet Arbeit und wünscht viel Erfolg für die berufliche Zukunft und den persönlichen Lebensweg. Sollte diese Schlussformel fehlen bedeutet dies, dass der Praktikant in der Firma nicht sehr vermisst werden wird.

Die versteckten Formulierungen

Ein Praktikumszeugnis muss so wie jedes andere Arbeitszeugnis auch, stets wohlwollend formuliert werden. Dies bedeutet, dass das Zeugnis positiv gehalten werden muss. Somit kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine Steine für die Zukunft in den Weg legen. Private Informationen über den Praktikanten haben in einem Zeugnis nichts verloren. Dies können Bereiche wie die Religion, der Gesundheitszustand, die Parteizugehörigkeit etc. sein. Auch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft darf in solch einem Zeugnis keine Erwähnung finden. Dennoch wollen manche Arbeitgeber einige solcher Informationen preisgeben und nutzen daher spezielle Codes. Diese versteckten Formulierungen ermöglichen es dem neuen Arbeitgeber praktisch „zwischen den Zeilen“ zu lesen.

Eine (echte) positive Beurteilung kann daran erkannt werden, dass es keine passivischen Formulierungen wie beispielsweise „wurde betraut“ gibt.

Das Recht auf Korrektur

Handelt es sich um ein fehlerhaftes Praktikumszeugnis, ist dies für den Praktikanten mehr als unangenehm. Neue Arbeitgeber könnten solche Fehler beispielsweise als Geheimcode werten und darin etwas Negatives lesen. Der Praktikant hat daher das Recht auf Korrektur, falls das Zeugnis fehlerhaft ist. Dabei kann es sich sowohl um inhaltliche Fehler wie zum Beispiel ein falsches Datum oder eine falsche Tätigkeit handeln, oder aber auch um Rechtschreibfehler. Handelt es sich nur um einen kleinen unbedeutenden Fehler ist die Korrektur jedoch nicht einklagbar.

Praktikumszeugnisse sind wie gewöhnliche Arbeitszeugnisse oftmals der Grund für Auseinandersetzungen vor Gericht. Aus diesem Grund sollte man das Zeugnis sofort nach Erhalt auf Fehler überprüfen und diese gegebenenfalls sofort melden. So kann es am Ende zu keinen Missverständnissen kommen.

Die Fristen

Das Recht auf ein Arbeitszeugnis besteht, doch der Anspruch auf dieses verfällt nach 3 Jahren. (Verjährungsfrist) Bei einem Praktikum kann diese Verjährung unter Umständen schon früher eintreten, wenn sich der Arbeitgeber an die Leistung des Praktikanten beispielsweise schlichtweg nicht mehr erinnern kann. Daher sollte man nicht zu lange warten, bis man um ein Zeugnis ersucht!

Kurzes Fazit:

Jeder Praktikant hat ein Recht auf ein Praktikumszeugnis, so wie auch jeder Arebitnehmer das Recht auf ein Arbeitszeugnis hat. Dabei sollte man sich das Zeugnis genau ansehen und sofort nach Erhalt auf Fehler überprüfen. Das Zeugnis muss frei von negativen Formulierungen und stets wohlwollend, positiv formuliert sein. Beschreiben werden dabei stets die Leistungen, der Tätigkeitsbereich sowie die Kompetenzen des Praktikanten. Auch die abschließende Formel darf in einem korrekten Praktikumszeugnis nicht fehlen!

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