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Das Praktikumszeugnis

Wer bekommt ein Praktikumszeugnis?

Grundsätzlich hat jeder Praktikant einen Anspruch auf ein Praktikumszeugnis. Egal wie lang oder kurz das Praktikum war, jeder hat das Recht, hinterher eine Bewertung für die erbrachte Leistung zu bekommen – und zwar in Form eines Zeugnisses. Dieses hilft Dir dabei, bei zuknftigen Bewerbungen zu belegen, was Du während des Praktikums gemacht oder gelernt hast und gibt zukünftigen Arbeitgebern Auskunft über Deine Arbeitsweise und Deine Fähigkeiten. Wichtig für alle Praktikanten ist aber, zu wissen, wie ein Praktikumszeugnis eigentlich aussehen sollte und was man bei einem Praktikumszeugnis beachten muss.

Einfaches oder qualifiziertes Praktikumszeugnis

Man unterscheidet zwischen einfachen und qualifizierten Praktikumszeugnissen. Ein einfaches Praktikumszeugnis bestätigt meist nur die Teilnahme an dem Praktikum sowie den Praktikumszeitraum, ohne nähere Beschreibungen. Ein einfaches Zeugnis wird aber immer unüblicher; es kann aber bei einem sehr kurzen Praktikum, zum Beispiel einem Schülerpraktikum angebracht sein, wenn der Arbeitgeber nicht genügend Zeit hatte, sich einen Eindruck von der Arbeitsleistung des Praktikanten zu machen. Auch bei Pflichtpraktika (zum Beispiel während eines Studiums) wird manchmal nur ein einfaches Zeugnis ausgestellt. Aber in diesem Fall und in den meisten anderen lohnt es sich, besonders bei guten Leistungen, nachzufragen ob zusätzlich ein qualifizertes Zeugnis ausgestellt werden kann. Es bringt Vorteile bei den nächsten Bewerbungen und bietet deinen zukünftigen Chefs die Möglichkeit, mehr über dich als Mitarbeiter zu erfahren.

Wie muss ein Praktikumszeugnis aussehen?

Ein Praktikumszeugnis muss gewissen formalen Ansprüchen genügen. Das ist in Deinem Sinne, denn nur ein vernünftig aussehendes Praktikumszeugnis wirkt auch seriös. Das Praktikumszeugnis sollte immer auf dem Briefpapier der Firma gedruckt sein, und im Briefkopf sollte ebenfalls das Ausstellungsdatum enthalten sein. Ein Umfang von mindestens einer und höchstens zwei DIN A4 Seiten ist für ein qualifiziertes Praktikumszeugnis angemessen.

Das Praktikumszeugnis

Das Praktikumszeugnis ©iStockphoto/Olga_Danylenko

Das gehört in die Einleitung:

Der Praktikumszeitraum: Unbedingt die angegebenen Daten überprüfen, denn sie müssen mit dem Lebenslauf übereinstimmen. Alles andere macht einen schlechten Eindruck.
Name und Firma: Das Unternehmen (am besten auch die Abteilung) sowie dein voller Name müssen ebenfalls in der Einleitung stehen.

Das gehört in den Haupttext:

Wichtig ist hier, noch einmal genau auf Rechtschreib-oder Grammatikfehler zu prüfen, die auf keinen Fall auftreten dürfen. Alle deine Aufgaben gehören vollständig, entweder als Fließtext oder Stichpunkte, in den Hauptteil des Textes. Wichtig ist auch die Aufzählung der von dir erbrachten Leistung. Am besten ist hier eine Aufzählung, in der deine wichtigsten Projekte und Leistungen am Ende stehen – dann bleiben diese nämlich am besten in Erinnerung!

Im Hauptteil wird auch eine Bewertung durch den Arbeitgeber vorgenommen. Diese Bewertung muss wohlwollend sein, sollte aber in jedem Fall der Wahrheit entsprechen. Wenn du also eher mal alle Fünfe hast gerade sein lassen und es mit der Pünktlichkeit nicht so genau genommen hast, dann kann der Arbeitgeber dies durch bestimmte Floskeln deutlich machen. Wenn du aber eine sehr gute Leistung gezeigt hast und sehr motiviert warst, dann hast du auch das Recht, dass das im Praktikumszeugnis anerkannt wird.

Der Arbeitgeber bewertet im Zeugnis meist folgende Punkte:
Motivation und Arbeitsbereitschaft: Wie bereitwillig hast du deine Aufgaben generell erfüllt, wie sah es in besonderen Situationen aus? Wie belastbar warst du?
Lernfähigkeiten: Wie schnell hast du dich in neue Themen und Projekte einarbeiten können? Hast du eine schnelle Auffassungsgabe gezeigt?
Stand des Fachwissens: Konntest du bereits Fachwissen vorweisen? Hast du dich während des Praktikums bemüht, dir spezielles Fachwissen anzueignen?
Arbeitsweise und Erfolge: Warst du zuverlässig und gründlich? Hast du Projekte erfolgreich durchgeführt? Konntest du dir gestellte Aufgaben angemessen umsetzen?
Menschliches Verhalten: Wie hast du dich gegenüber Kollegen und Vorgesetzten (Internen) oder Kunden und Geschäftspartnern (Externen) verhalten?
Der Hauptteil ist auch eine sehr gute Möglichkeit, besondere Projekte und Erfolge hervorzuheben, zum Beispiel, wenn du eine Aufgabe ganz allein gelöst hast oder selbst Vorschläge eingebracht hast.
Am Ende steht immer ein zusammenfassendes Urteil. Hier gibt es eine Art etabliertes „Notensystem“. Je nach Formulierung steht die geäußerte Bewertung für eine Note. Meist sieht das so aus:
1: „Frau X erfüllte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“
2: „Frau X erfüllte alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.“
3: „Frau X erfüllte alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.“
4: „Frau X erfüllte alle Aufgaben zur Zufriedenheit.“
5: „Frau X erfüllte alle Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit.“
6: „Frau X war bemüht, alle Aufgaben zu erfüllen.“

Das gehört an den Schluss

Am Schluss steht immer eine Dankesformel – im Idealfall drückt dein ehemaliger Arbeitgeber sogar Bedauern darüber aus, dass du nicht mehr im Unternehmen bist. Außerdem muss eine handschriftliche Unterschrift deines Praktikumsbetreuers (meistens dein direkter Vorgesetzter) sowie ein Firmenstempel auf das Praktikumszeugnis.

Wann sollte oder muss das Praktikumszeugnis vorliegen?

Generell steht jedem Praktikanten so bald wie möglich nach Abschluss des Praktikums ein Zeugnis zu. Das Gesetz sieht hier aber keine starren Fristen vor. Generell wird aber davon ausgegangen, dass zwei Wochen eine angemessene Zeit sind, um ein Zeugnis auszustellen – es sei denn, im Unternehmen liegt gerade eine erhöhte Belastung vor. Manche Unternehmen haben z.B. zu bestimmten Zeiträumen Hochsaison, dann sollte der Praktikant Verständnis aufbringen, wenn das Zeugnis etwas länger dauert. Wird das Zeugnis dringend gebraucht, hilft es immer, freundlich nachzufragen. Daran denken: Der Ton macht die Musik!

Insgesamt hat der ehemalige Praktikant aber drei Jahre lang das Recht, ein Zeugnis einzufordern. Danach verjährt der Anspruch – so lange sollte das Zeugnis aber eigentlich nicht dauern.
Außerdem ist zu beachten, dass ein Praktikumszeugnis immer persönlich abgeholt werden sollte – es sei denn, es gibt wirklich dringende Ausnahmefälle. Dann kann das Zeugnis auch verschickt werden.

Floskeln und Formulierungen: Worauf muss man achten?

Ganz klar ist: Das Zeugnis muss sowohl wahr, als auch wohlwollend formuliert sein. Das bedeutet: Es darf keine negativen Folgen für dich haben, muss aber trotzdem ehrlich sein. Tatsächlich sind viele Arbeitszeugnisse aber schwierig zu entziffern. Denn in der Vergangenheit haben sich viele Floskeln entwickelt, die für die Praktikanten selbst nur schwierig zu verstehen sind, und Zeugnisse können sich durch ganz unwichtig erscheinende Details (wie das Wörtchen „stets“) für andere Chefs deutlich voneinander unterscheiden. Hierauf musst du in deinem Zeugnis achten:
Zu viele Allgemeinplätze: Im Zeugnis sollten unbedingt konkrete Tätigkeiten und Projekte aufgeführt werden. Sind die Beschreibungen zu allgemein gehalten, klingt das so, als hättest du nichts Konkretes gemacht.

„Aktive“ Formulierungen: Es gibt einen großen Unterschied zwischen „Er führte seine Aufgaben erfolgreich aus“ und „Er führt die ihm auferlegten Aufgaben erfolgreich aus“. Denn die zweite Version lässt auf mangelnde Eigeninitiative schließen. Deshalb darauf achten, dass das Zeugnis aktiv formuliert ist.

Verneinungen vermeiden: Bei Formulierungen wie „Sie hat nicht unsauber gearbeitet“ sollten die Alarmglocken klingeln. Diese „doppelte Verneinung“ ist zwar nicht ausdrücklich negativ, wird aber generell als abwertend verstanden.

Positive Worte: Es gibt einige Worte, die anzeigen, dass der Arbeitgeber sehr zufrieden war. Zu diesen zählen z.B. überaus, vollste, in höchstem Maße, außerordentlich und ausgezeichnet.
Unzulässige Formulierungen: Es gibt Formulierungen, die in Zeugnissen komplett untersagt sind. Dies sind Formulierungen, die sehr negativ interpretiert werden können und deshalb den Ex-Praktikanten für andere Chefs als schlechten Bewerber kennzeichnen. Zu diesen gehören z.B. „Sie hat erfolgreich Aufgaben delegiert“ = Sie hat sich vor der Arbeit gedrückt und diese lieber anderen überlassen; „Er zeigte viel Einfühlungsvermögen für die Belange der Kollegen“ = Er hat versucht, sich an seine Kolleg(inn)en heranzumachen oder diese belästigt; „stets bemüht“ = aber nie erfolgreich; „Verständnis für seine Aufgaben“ = aber konnte sie nicht erledigen… Es gibt noch eine ganze Menge solcher Formulierungen. Hier sollte genau nachgelesen und im Zweifelsfall in der Personalabteilung nachgefragt werden.

Das eigene Zeugnis selbst schreiben – ist das okay?

Rechtlich spricht nichts dagegen, das Praktikumszeugnis selbst zu entwerfen. Zumindest bietet dir das die Möglichkeit, alles hinein zu schreiben, was für dich wichtig ist. Außerdem weißt du vermutlich am besten, was du während deines Praktikums gemacht hast, wo deine Stärken liegen und was besonders erfolgreich war. Aber da du vermutlich die üblichen Formalitäten und Floskeln nicht kennst, ist es unbedingt nötig, das Zeugnis durch einen erfahrenen Kollegen oder deinen Betreuer noch einmal überarbeiten zu lassen. Denn die meisten Personaler erkennen ein „unprofessionelles“ Zeugnis sofort. Außerdem sollte dein Arbeitgeber voll hinter deiner Beurteilung stehen.

Was tun bei unfairen Bewertungen?

War deine Leistung während des Praktikums nicht berauschend, darf das auch entsprechend aufgeführt werden. Das muss allerdings der Wahrheit entsprechen (hier sollte man seine eigene Leistung möglichst objektiv einschätzen). Hast du aber das Gefühl, dass die Beurteilung nicht deinen tatsächlichen Leistungen entspricht, solltest du mit deinem ehemaligen Betreuer sprechen und nach Gründen für die schlechte Beurteilung fragen.

Außerdem gibt es einige Dinge, die überhaupt nicht in das Zeugnis gehören. Neben den übermäßig negativen Beurteilungen von oben sind dies Aussagen, die auf folgende Dinge einen Rückschluss zulassen: den Kündigungsgrund, Leistungsabfall und Krankheiten, Umstände die die Gleichbehandlung beeinträchtigen (Konfession, Hautfarbe und sexuelle Orientierung), Partei- oder Vereinsmitgliedschaften, Anschuldigungen (außer bewiesenen Straftaten). Denn hier könnte der Antidiskriminierungsgrundsatz gefährdet sein. Sollte dein ehemaliger Arbeitgeber sich im Falle einer unfairen Bewertung nicht einsichtig zeigen und eine Nachverhandlung nichts bringen, bleibt dir am Ende nur der Gang vor das Arbeitsgericht. Dort kannst du im Zweifelsfall eine neue, faire Beurteilung einfordern. Aber beachte: Möchtest du eine Bewertung, die besser als eine 3 ist, musst du selbst beweisen, dass deine Leistung entsprechend gut war – die Beweispflicht liegt bei dir. Will der Arbeitgeber dir jedoch ein Zeugnis geben, das schlechter als eine 3 ist, liegt die Beweispflicht bei ihm. Hat das Zeugnis übrigens formale Mängel (fehlende Daten z.B.), müssen diese in jedem Fall umgehend behoben werden.

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