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Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis beim Praktikum?

Was ist ein Arbeitszeugnis eigentlich?

Ein Arbeitszeugnis ist eine vom Arbeitgeber ausgestellte Urkunde, die sich zur Art und zum Inhalt der verrichteten Tätigkeiten äußerst und außerdem die Leistung und das Verhalten des Beschäftigten beurteilt. In vielen Unternehmen gelten diese Zeugnisse als eines der wichtigsten Kriterien für die Vorauswahl geeigneter Kandidaten. Insbesondere für Berufsanfänger und junge Fach- und Führungskräfte, die sich noch keinen Namen in der Branche gemacht haben, sind Arbeitszeugnisse wichtig, um sich aus der Masse der Bewerber herauszuheben und ihre Qualifikationen glaubwürdig darzustellen. Eine Berufsanfängerin, die ein gutes Praktikumszeugnis von einem renommierten Automobilhersteller vorweisen kann, dürfte, wenn die sonstigen Voraussetzungen stimmen, kein Problem haben, bei jedem anderen Unternehmen der Branche zumindest zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Für den Berufseinstieg ist es deshalb nicht nur wichtig, die Praktika strategisch klug auszuwählen, sondern außerdem darauf zu achten, dass die eigenen Leistungen auch richtig dokumentiert und ins rechte Licht gerückt werden.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Die Rechtsgrundlage bildet § 630 BGB. Demnach kann der Beschäftigte bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses ein schriftliches Zeugnis über dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.

Diese gesetzliche Regelung gilt auch für Praktikantinnen und Praktikanten. Sie können am Ende Ihres Praktikums ein Arbeitszeugnis einfordern. Ihr Arbeitgeber muss aber nicht von sich aus tätig werden, auch wenn die Personalabteilungen großer Unternehmen meist unaufgefordert ein Arbeitszeugnis ausstellen. Das Gesetz sieht die Schriftform vor. Sie müssen sich also nicht mit einer E-Mail oder einer PDF-Datei begnügen, wenn Sie das nicht möchten. Das heißt aber nicht, dass elektronische Arbeitszeugnisse verboten sind. Sie haben lediglich einen gegen Ihren Willen vertraglich nicht abdingbaren Rechtsanspruch auf ein Dokument in Papierform, das auch händisch unterzeichnet sein muss. Es steht Ihnen aber selbstverständlich frei, auch ein Arbeitszeugnis in iener anderen, moderneren Form zu akzeptieren.

Zeugnis

Zeugnis ©iStockphoto/Lukassek

Wann verjährt der Anspruch?

Gerade bei Praktikanten wird das Arbeitszeugnis auch schon einmal einfach vergessen. Das ist meist nicht weiter schlimm. Der Anspruch auf Ausstellung verjährt gemäß § 195 BGB grundsätzlich erst nach drei Jahren. Allerdings können Sie Ihren Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis bereits vorher verwirken. Zum Beispiel dann, wenn Sie im Betrieb vorwiegend mit einer Person zusammengearbeitet haben und diese das Unternehmen verlassen hat, bevor Sie Ihr Arbeitszeugnis anfordern. In diesem Fall wäre es dem Arbeitgeber nicht mehr möglich, ein wahrheitsgemäßes Urteil abzugeben.. Das gleiche gilt, wenn Sie solange warten, dass sich niemand mehr an Ihre Leistung erinnern kann. Arbeitszeugnisse, die innerhalb Jahresfrist verlangt, müssen in aller Regel aber auch ausgestellt werden. Ein paar Monate Verzögerung sind deshalb unschädlich.

Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?

§ 630 BGB, den wir Ihnen oben schon vorgestellt haben, spricht in Satz 1 von einem Zeugnis über den Dienst und seine Dauer. Das ist das sogenannte einfache Arbeitszeugnis. Aus diesem geht lediglich hervor, dass Sie in einem Bestimmten Zeitraum bei einem bestimmte Unternehmen als Praktikant beschäftigt waren. Eventuell wird noch die Abteilung, z.B. Rechtsreferat, Controlling, Fertigung, angegeben. Einfache Arbeitszeugnisse enthalten aber meist keine ausführliche Beschreibung Ihrer Tätigkeiten und geben auch kein Urteil über Ihr Verhalten und Ihre fachliches Können ab. Gemäß § 630 Satz 2 BGB haben Sie aber auch Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das genau diese Elemente enthält.

Grundsätzlich sollten Sie auf einem qualifizierten Arbeitszeugnis bestehen. Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Worauf sollten Sie bei Ihrem Praktikumszeugnis achten?

Als erstes sollten Sie darauf achten, dass das Arbeitszeugnis keine formalen Fehler aufweist. Das ist zwar eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber auch die Personalabteilung beschäftigt Praktikanten, die üben wollen und das dann oftmals an Ihresgleichen dürfen. Das Arbeitszeugnis sollte auf einem formellen Briefbogen mit der vollständigen Firma und dem Logo des Unternehmens abgefasst sein. Darüber hinaus sollte es nicht nur von HR, sondern von wenigstens einem fachlichen Vorgesetzten unterzeichnet sein. Wenn Sie Rechtschreibfehler entdecken, dürfen Sie um eine korrigierte Version bitten.

Noch wichtiger als die Form, ist aber der Inhalt. Die Aufgaben, die Sie verrichtet haben, müssen hinreichend genau und mit den richtigen Akzenten beschrieben werden. Wenn Sie später eine Karriere im strategischen Controlling anstreben, Hilft Ihnen ein Loblied auf Ihre Fähigkeiten beim Umgang mit dem Kopierer und der Büroorganisation nicht weiter. Statt dessen sollte besser betont werden, dass Sie den Umgang mit wichtiger Software gelernt und die Ihnen gestellten Steuerungsaufgaben eigenständig und effizient gelöst haben.

Jedes qualifizierte Arbeitszeugnis enthält darüber hinaus ein Gesamturteil, das formelhaft zum Ausdruck gebracht wird. „Die Mitarbeiterin hat die an Sie gestellten Anforderungen zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt“ wäre zum Beispiel eine glatte Zwei. Für eine Eins müsste es „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ heißen. Wenn nur von Zufriedenheit die Rede ist, dann war die Leistung oft schon fast das Gegenteil. Da sich der Arbeitgeber wohlwollend äußern muss, gibt es in Arbeitszeugnissen nur selten scharfe Formulierungen, dafür Spielen die Zwischentöne eine große Rolle. Deshalb ist es auch wichtig, dass Ihr Sozialverhalten mit einem Satz erwähnt wird: „Das Verhalten der Mitarbeiterin gegenüber Ihren Vorgesetzten und Ihren Kollegen war stets einwandfrei“ ist zum Beispiel eine Eins im Betragen. Darüber hinaus sollte auch die Schlussformel, in der Ihr Arbeitgeber Ihnen alles gute für die Zukunft wünscht, nicht fehlen.

Was tun im Streitfall?

Wie schon erwähnt, muss der Arbeitgeber sich wohlwollend, aber auch wahrheitsgemäß äußern. Wenn Sie während des Praktikums regelmäßig zu spät gekommen sind, können Sie nicht verlangen, dass Ihre Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit besonders herausgestellt werden, nur weil das im angestrebten Beruf wichtig ist. Sie müssen sich aber auch nicht aus Angst vor einem schlechten Zeugnis ausbeuten lassen. Wenn Sie sich falsch oder ungerecht beurteilt fühlen, dann sollten Sie das zuerst mit den Personen erörtern, die das Zeugnis unterzeichnet haben. Wenn das nichts Hilft und das Unternehmen einen Betriebsrat hat, dann sollten Sie sich an diesen wenden. Notfalls können Sie ein Arbeitszeugnis auch durch ein Arbeitsgericht überprüfen und korrigieren lassen. Normalerweise haben Arbeitgeber aber kein Interesse daran, Ihre Nachwuchskräfte unfair zu beurteilen. Schließlich gibt es heute im Internet genug Möglichkeiten, dies Ihrem Ex-Arbeitgeber mit gleicher Münze heimzuzahlen. Auch die Personalabteilungen legen meist großen Wert darauf, dass Ihr Unternehmen beim Arbeitnehmerranking gut abschneidet und verzichten deshalb auf schlechte Zeugnisse, für die es keinen sachlichen Grund gibt.

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